brauchen Informationskompetenz – fürs Lernen und fürs Leben. Diese Website will den Begriff der Informationskompetenz durch aktuelle Kurzberichte mit Leben erfüllen und so zu seiner Verbreitung in Schule und Bibliothek beitragen.
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Automatische Nachkorrektur bei digitalen Büchern stößt auf rechtliche Bedenken
Irren ist menschlich. Auch sorgfältig lektorierte Romane und Sachbücher enthalten Fehler. Solange uns Bücher vor allem gedruckt begegneten, waren die Fehler genauso unauslöschlich wie jede gelungene Formulierung, jeder treffende Gedanke. Erst bei einer Neuauflage konnte der Fehler repariert werden. Und das geschah aus Kostengründen eher selten, am ehesten noch bei Schulbüchern und wissenschaftlichen Standardwerken.
Mit der zunehmenden Verbreitung von Büchern in digitaler Form geht die Korrektur viel leichter, wirft aber neue rechtliche Probleme auf. Darauf weist Steven Levy im Mai-2010-Heft von "Wired" hin. Er hatte als aufmerksamer Leser eines Romans auf seinem Kindle einen peinlichen Fehler gleich auf dem Titelblatt entdeckt und meldete ihn dem Verlag, der dankbar zurückmailte, man werde den Fehler sofort korrigieren. Die elektronische Fassung enthalte ab sofort einen Fehler weniger, aber auch alle vorher verkauften Exemplare würden automatisch korrigiert.
Der zweite Teil der Nachricht erwies sich schnell als irreführend, wie Levy berichtet. Denn auf die verkauften Exemplare des Buches greift Amazon nur zu, wenn der Kunde ausdrücklich darum bittet, auch wenn eine Korrektur bestehender Dateien, die den Kunden online zur Verfügung gestellt werden, für den Online-Buchhändler kein Problem wäre. Ein Streit mit den Kunden um eine aus urheberrechtlichen Gründen automatisch gelöschte digitale Version von Orwells "1984" im vergangenen Jahr hat Amazon vorsichtig gemacht.
Bild: Steven Levy; Quelle: Wikipedia